Keine Elektroheizungen und Elektroboiler

Für Elektroheizungen und -boiler gilt eine Sanierungspflicht von 15 Jahren.
Keine Elektroheizungen (Raumwärme)
Im Kanton Basel-Stadt gibt es nur wenige Elektroheizungen. Gemäss kantonaler Energiestatistik waren es im Jahr 2012 lediglich 225 Gebäude mit einer Gesamt-Energiebezugsfläche von ca. 75’000 m2. Die meisten dieser Anlagen sind mehr als 15 bis 20 Jahre alt, da im Kanton Basel-Stadt schon lange keine Elektroheizungen mehr zugelassen sind. Mit dem revidierten Energiegesetz wurde eine Sanierungspflicht von 15 Jahren eingeführt. In dieser Frist dürfte das Ende der Lebensdauer der meisten Elektroheizungen erreicht sein.
Umsetzungsstand
Gesetzlich vorgeschrieben seit Oktober 2017, Umsetzung innerhalb von 15 Jahren.
Keine Elektroboiler (Warmwasser)
Im Kanton Basel-Stadt besteht bereits seit 2010 die Pflicht, 50 Prozent des Warmwassers mit erneuerbaren Energien bereitzustellen, aber nur beim Ersatz von zentralen Elektroboilern. Ohne Sanierungsfrist könnte ein solcher Boiler theoretisch noch viele Jahrzehnte laufen. Aus diesem Grund schreibt das revidierte Energiegesetz eine Sanierungspflicht innerhalb von 15 Jahren vor.
Umsetzungsstand
Gesetzlich vorgeschrieben seit Oktober 2017, Umsetzung voraussichtlich innerhalb von 15 Jahren.
Wirkung
Die Vorschrift betrifft nur zentrale, rein elektrisch beheizte Boiler. Die Anzahl solcher Geräte ist in Basel-Stadt nicht gross. Die zu erwartende Einsparung dürfte deutlich unter einem Prozent des Gesamtstromverbrauchs des Kantons liegen.