Ökologische Motorfahrzeugsteuer

Fahrzeuge, die nicht der neusten Abgasnorm entsprechen oder den festgelegten CO2-Wert überschreiten, werden steuerlich stärker belastet, E-Autos werden entlastet.
Ökologisierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer
Am 1. Januar 2013 trat das revidierte Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge in Kraft. Bei den Personenwagen blieb der Hubraum unveränderte Bemessungsgrundlage. Mit einem Steueranreiz basierend auf einem Bonus-Malus-System anhand der EURO-Normen soll der Kaufentscheid auf ökologische Fahrzeuge gelenkt werden. Energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge, die der neusten Euro-VI-Abgasnorm und besser entsprechen sowie den festgelegten CO2-Wert nicht überschreiten, werden zeitlich befristet steuerlich entlastet. Fahrzeuge, die nicht der neusten Abgasnorm entsprechen oder den festgelegten CO2-Wert überschreiten, werden steuerlich stärker belastet.
Seit 1. Januar 2018 ist eine weitere Revision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge in Kraft, die sich auf die Personenwagen auswirkt. Die bisherigen Grundlagen von Hubraum und Bonus-Malus-System nach EURO-Norm werden durch die Kriterien Leergewicht des Fahrzeugs und die CO2-Emissionen pro Kilometer ersetzt. Zusätzlich erhalten Elektrofahrzeuge während längstens 10 Jahren ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung einen Steuerrabatt von 50 Prozent, solange der Marktanteil dieser Fahrzeuge weniger als fünf Prozent beträgt. Durch diese weitere Ökologisierung der kantonalen Fahrzeugsteuer wird ein Anreiz gesetzt, klimafreundlichere und damit effizientere Fahrzeuge im motorisierten Individualverkehr einzusetzen.
Umsetzungsstand
Das revidierte Motorfahrzeugsteuergesetz ist seit 1. Januar 2018 in Kraft.
Wirkung
Das Wirkungspotenzial kann nicht in Zahlen ausgedrückt werden.