Mehr Park-and-Ride

Park-and-Ride am Badischen Bahnhof

Mit der Beschränkung der Anzahl Parkplätze und dem Angebot von Park-and-Ride-Anlagen am Stadtrand soll der Verkehr in der Stadt reduziert werden.

Parkraummanagement

Die kantonale Parkplatzverordnung beschränkt seit 1992 die Anzahl Parkplätze für Personenwagen, die auf Privatgrund erstellt werden dürfen. Die zulässige Anzahl Parkplätze bemisst sich anhand der Nutzungsart wie Wohnen, Gewerbe oder Lager sowie der Erschliessungsqualität durch den öffentlichen Verkehr am jeweiligen Standort. Die Parkplatzverordnung und der zugrundeliegende § 74 des Bau- und Planungsgesetzes werden zurzeit überarbeitet. Geprüft wird unter anderem auch eine Ausrüstungspflicht für Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Mit der Einrichtung eines Pendlerfonds beteiligt sich der Kanton Basel-Stadt auch ausserhalb des eigenen Kantonsgebietes am Bau von Park-and-Ride-Anlagen und an weiteren Massnahmen zur Förderung eines umweltfreundlichen Pendlerverkehrs. Dem Fonds fliessen 80 Prozent der Bruttoeinnahmen der Pendler- und der Besucherparkkarten aus der Parkraumbewirtschaftung zu. Langfristig ist mit jährlichen Einnahmen von 2 bis 3 Mio. Franken zu rechnen.

Umsetzungsstand

Die Parkraumverordnung ist seit 1992 in Kraft. Die Parkraumbewirtschaftung und der Pendlerfonds sowie die Park-and-Ride-Anlagen wurden im Jahr 2011 beschlossen und sind umgesetzt. Weitere Optimierungen der Parkraumbewirtschaftung wurden aufgrund der Ergebnisse des entsprechenden Wirkungscontrollings geprüft.

Wirkung

Das Wirkungspotenzial kann nicht beziffert werden. Indirekt hat die kantonale Parkplatzverordnung Auswirkung auf die Höhe des Fahrzeugbestands und trägt massgeblich dazu bei, das Verkehrsaufkommen im Kantonsgebiet auf einem stadt- und umweltverträglichen Niveau zu halten.