Förderabgabe

Bauarbeiter auf einem Dach

Die mit der Stromrechnung bezahlte Förderabgabe ermöglicht das Auszahlen von Förderbeiträgen für Massnahmen wie energetische Gebäudesanierungen.

Förderabgabe und Förderbeiträge

Im kantonalen Energiegesetz ist seit 1984 eine Förderabgabe in der Höhe von 9 Prozent der Netzkosten in der Stromrechnung (maximal 12 Prozent) festgeschrieben. Mit den jährlichen Einnahmen von rund 10 Mio. Franken werden Förderbeiträge an Privatpersonen und Firmen im Kanton Basel-Stadt für Massnahmen im Bereich erneuerbare Energie, Energieeffizienz sowie Energiebewusstsein und Zukunftsideen ausgerichtet.

Die kantonale Förderung ist auch Grundlage für die Bundesbeiträge aus dem Gebäudeprogramm und der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe. Die Beitragshöhe entspricht 10 bis maximal 40 Prozent der Investitionskosten. Die Förderbeiträge sind in der Verordnung zum Energiegesetz festgelegt.

Umsetzungsstand

Seit 1984. Förderbeiträge sind seit 1. Oktober 2017 an das Harmonisierte Fördermodell der Kantone angepasst.