Erneuerbare Wärme

Öl- und Gasheizungen sind durch erneuerbare Heizsysteme zu ersetzen.
Bei Heizungssanierungen den fossilen Energieverbrauch senken
Ist ein fossil betriebenes Heizsystem (Raumwärme und / oder Warmwasser) am Ende seines Lebenszyklus angekommen, ist es durch ein mit erneuerbaren Energien betriebenes System zu ersetzen, sofern dies technisch möglich ist und zu keinen Mehrkosten führt. Bei einem Eins-zu-eins-Ersatz mit einem fossil betriebenen Heizsystem ist der Anteil nicht erneuerbarer Energie im Gebäude um mindestens 20 Prozent zu senken.
Dies kann durch Effizienzmassnahmen (Reduktion des Energieeinsatzes durch Massnahmen beim Verbrauch, z.B. durch Wärmedämmung) oder Substitution mit erneuerbarer Energie erreicht werden. Die Pflicht zur Verbrauchsreduktion um 20 Prozent entfällt für Gebäude mit einer Minergie-Zertifizierung oder die mindestens die Klasse C bei der GEAK Gesamtenergieeffizienz erreichen.
Umsetzungsstand
Gesetzliche Pflicht seit Oktober 2017, nahezu vollständige Umsetzung voraussichtlich innerhalb der nächsten 20 Jahre
- Amt für Umwelt und Energie, Heizungsersatz
- Wärmetechnische Anlagen im Kanton Basel-Stadt, Anlagenbestand
- Qualitätsprüfung von thermischen Solaranlagen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, 2018 (PDF, 19 Seiten, 1 MB, nicht barrierefrei)
- Studie zur Integration von Luft-Wasser-Wärmepumpen im städtischen Kontext von Zürich und Basel-Stadt, 2018 (PDF, 106 Seiten, 13 MB, nicht barrierefrei)