Energieeffiziente Gebäude der öffentlichen Hand

Für Gebäude im Verwaltungs- und Finanzvermögen gelten höhere Standards als für Gebäude von Privaten.
Vorbildfunktion öffentliche Hand
Der Regierungsrat legte im Dezember 2008 im Rahmen des Ratschlags «Klimaneutrale Verwaltung:» erhöhte energetische Standards für Gebäude im Verwaltungsvermögen fest. Diese gelten seit 1.1.2009. Generell müssen Neubauten im Verwaltungsvermögen Minergie-P oder einen vergleichbaren Gebäudestandard erreichen. Bei Gebäudesanierungen muss der Standard Minergie-Modernisierung eingehalten werden. Darüber hinaus wurden strengere Standards für die Beleuchtung und Haustechnikanlagen definiert.
Mit dem revidierten Energiegesetz wurden die Vorgaben, die bereits für Gebäude im Verwaltungsvermögen gelten, auf Gebäude im Finanzvermögen ausgeweitet: Bei kantonalen Bauten soll die Wärmeversorgung bis 2050 zu 95 Prozent ohne fossile Brennstoffe realisiert und der Gesamtenergieverbrauch bis 2030 mit Effizienzmassnahmen um 10 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 gesenkt werden. Zudem sollen fossile Heizungssysteme in Gebäuden des Verwaltungsvermögens gemäss Energieverordnung bis 2030 durch erneuerbare Systeme oder Fernwärme ersetzt werden.
Umsetzungsstand
Höhere Standards für Gebäude im Verwaltungsvermögen seit 2009, seit Oktober 2017 zusätzlich für Gebäude im Finanzvermögen. Die «Vorbildfunktion öffentliche Hand» ist seit 1. Oktober 2017 gesetzlich verankert.