Betriebsoptimierung

Klimaanlage auf dem Dach eines Hauses

Der Betrieb von Haustechnikanlagen muss regelmässig überprüft werden.

Betriebsoptimierung der Haustechnikanlagen

In sämtlichen Nichtwohnbauten (Neubau und Bestand) sind innerhalb dreier Jahre nach Inbetriebsetzung und danach periodisch alle fünf Jahre die Heizung, Lüftung, Klima-, Kälte-, Sanitär-, Elektroanlage und Gebäudeautomation einer Betriebsoptimierung zu unterziehen.

Ausgenommen sind Bauten und Anlagen von Grossverbrauchern, die mit der zuständigen Behörde eine Zielvereinbarung abgeschlossen haben.

Für Wohnbauten mit komplexen Gebäudetechniksystemen können ebenfalls Betriebsoptimierungen verlangt werden. Bestandsbauten bieten ein beträchtliches Einsparpotenzial, besonders bei der ersten Optimierung. Oft sind die Massnahmen einfach und beziehen sich primär auf die korrekte Einstellung der Geräte.

Umsetzungsstand

Gesetzlich vorgeschrieben seit Oktober 2017