Gebäude und Infrastruktur

Hier sind die Liegenschaftseigentümer/innen, die Firmen und die öffentliche Hand in der Pflicht.

Beim Ersatz eines fossil betriebenen Heizsystems (Raumwärme / Warmwasser) sind Liegenschaftseigentümer/innen verpflichtet, auf ein mit erneuerbaren Energien betriebenes System zu wechseln. Falls dies aus technischen Gründen nicht möglich ist oder zu Mehrkosten führt, kann weiterhin ein fossiles Heizsystem zum Einsatz kommen. Dann müssen jedoch Effizienzmassnahmen an der Liegenschaft umgesetzt werden, die den fossilen Energieverbrauch um mindestens 20 Prozent verringern. Beide Varianten, ein erneuerbares Heizsystem und Effizienzmassnahmen, haben das Potenzial, die CO2-Emissionen innert 20 Jahren deutlich zu reduzieren.

CO2-Reduktionspotenzial haben auch die periodische Betriebsoptimierung von technischen Hausanlagen (u.a. Heizung, Lüftung, Klima) bei Nichtwohnbauten und die Effizienzsteigerung der Gebäudeautomation von grossen Neubauten (u.a. Schulen, Spitäler, Industrie).

Die öffentliche Hand hat ebenfalls Steigerungspotenzial und nimmt zusätzlich eine Vorbildfunktion wahr. Der Kanton verpflichtet sich, den spezifischen Gesamtenergieverbrauch kantonaler Bauten im Finanz- und Verwaltungsvermögen bis 2030 gegenüber 2010 um 10 Prozent zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien bis 2050 auf 95 Prozent zu steigern.

Liegenschaftseigentümer/innen und Firmen erhalten für den Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion sowie für Effizienzmassnahmen finanzielle Unterstützung in Form von Förderbeiträgen. Diese wirken entlastend und motivierend und tragen zu einer Beschleunigung des Umsetzungsprozesses bei.